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Whitelist der GGL: so prüfst du einen Anbieter selbst
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder veröffentlicht auf gluecksspiel-behoerde.de eine Liste aller Anbieter, die in Deutschland eine Erlaubnis halten. Sie ist öffentlich, kostenlos und in wenigen Minuten gelesen, wenn man weiß, wonach man sucht. Drei Dinge führen dabei regelmäßig in die Irre.
Die Liste ordnet jede Erlaubnis dem Unternehmen zu, das sie hält, und dieses Unternehmen heißt fast nie so wie die Werbung. Hinter Betano steht die Betkick Sportsbetting Limited, hinter Casumo die Rabbit Entertain IT Limited, hinter Winamax die WINAMAX SA. Wer den Markennamen eintippt, bekommt deshalb oft kein Ergebnis und schließt daraus, es gebe keine Erlaubnis.
Der zuverlässige Schlüssel ist die Adresse im Browser, also genau die Domain, auf der du gerade bist. Jede erlaubte Domain steht einzeln im Register, mit eigenen Daten. Eine Marke kann mehrere Domains betreiben, und nicht jede davon trägt dieselbe Erlaubnis.
Achte darauf, dass die Zeichenfolge wirklich passt und nicht bloß ähnlich aussieht. Die Suche nach einem Wortteil trifft schnell eine ganz andere erlaubte Adresse, die mit der Seite vor dir nichts zu tun hat. Ein Teiltreffer ist kein Nachweis.
Das Register nennt Erlaubnisinhaber, Anschrift, Erlaubnisart, Vertriebsweg, Vertriebsgebiet, Zuständigkeit und die Daten je Domain. Eine Nummer nennt es nicht, und zwar bei keinem einzigen Eintrag. Wir haben das gesamte ausgelieferte Dokument danach abgesucht.
Eine Ziffernfolge im Fußbereich einer Anbieterseite, die nach Lizenz aussieht, ist deshalb meistens etwas anderes: häufig eine Handelsregisternummer aus Malta. Sie belegt, dass es die Firma gibt, und sonst nichts. Nachprüfbar ist allein der Eintrag im Register.
Für das gesamte Bundesgebiet vergibt die GGL Erlaubnisse in den Arten Sportwetten, virtuelles Automatenspiel und Online-Poker. Bankhalterspiele gehören nicht dazu; sie laufen unter der Erlaubnisart Online-Casinospiele, für die ein Land zuständig ist. Das ist keine Formalie, denn diese Zeile sagt dir, welches Produkt überhaupt gedeckt ist.
Gleich daneben steht das Vertriebsgebiet. Ist dort ein einzelnes Bundesland eingetragen, reicht die Erlaubnis auch nur so weit, während dieselbe Marke mit einer zweiten Zeile bundesweit Automatenspiele anbieten darf. Zwei Zeilen, zwei Reichweiten, ein Logo.
Zu jeder Domain steht ein erstmaliges Erlaubnisdatum, manchmal zusätzlich ein späteres Folgedatum. Exportiert man die Liste als Druckansicht, zeigt sie bei großen Lizenznehmern für sämtliche Domains dieselbe Zeile, während die Bildschirmansicht derselben Seite je Domain unterschiedliche Angaben führt. Widersprechen sich beide Ansichten, ist das Datum die schwächste Information auf der Seite.
Verlass dich lieber auf das, was die Liste stabil trägt: ob die Domain drinsteht, mit welcher Erlaubnisart und für welches Gebiet. Fortgeschrieben wird anlassbezogen und mindestens monatlich, ein Blick von gestern ist also kein Blick von heute.
Ein Eintrag bedeutet: Diese Domain darf dieses Produkt in diesem Gebiet anbieten, sie hängt an OASIS und LUGAS, sie muss nach § 4 Abs. 3 GlüStV das Alter von 18 Jahren prüfen, und über ihr steht eine Aufsicht, an die du dich wenden kannst.
Er bedeutet nicht, dass die Auszahlung zügig läuft, der Bonus fair gerechnet ist oder überhaupt jemand ans Telefon geht. Nichts davon steht in einem Register. Genau deshalb prüfen wir daneben noch eine zweite Sache, bevor ein Name hier auftaucht.