Edelcasinos
Aufgenommen oder nicht. Dazwischen gibt es nichts.

Impressum

Zwei Pflichtangaben fehlen hier. Sie bleiben leer, bis sie stimmen.

Was verlangt wird

§ 5 DDG schreibt jedem geschäftsmäßigen Onlineangebot die Daten des Diensteanbieters vor. Gemeint sind Name, ladungsfähige Anschrift und ein Weg, auf dem man diesen Anbieter erreicht.

Dazu kommt § 18 Abs. 2 MStV. Wer redaktionell arbeitet, muss einen Menschen benennen, der für den Inhalt geradesteht. Dieser Mensch braucht seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland.

Warum die Felder leer sind

Die Gesellschaft hinter diesem Haus ist noch nicht eingetragen. Eine verantwortliche Person ist noch nicht bestimmt. Also steht an beiden Stellen nichts.

Ein Platzhalter wäre die schlechtere Lösung. Wer eine Firma erfindet und einen Menschen dazu, trägt eine falsche Angabe in ein öffentlich lesbares Pflichtfeld ein. Das ist kein Formkram. Das ist eine Unwahrheit mit Hausnummer.

Was hier stehen wird

Nach der Eintragung erscheint an dieser Stelle die Firma mit Rechtsform, die Geschäftsanschrift, das Registergericht mit der Nummer sowie die vertretungsberechtigte Person.

Darunter folgt der Name der inhaltlich verantwortlichen Person mit Anschrift, dazu eine Adresse für Beanstandungen. Vorher kommt hier keine Zeile hinzu.

Bis dahin

Die Lücke bleibt sichtbar, weil sie sichtbar sein soll. Wer wissen will, ob dieses Haus greifbar ist, bekommt hier die ehrliche Auskunft. Sie lautet heute nein.